AGB - Hochschulmarketing Rostock & Wismar
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand eines jeden Vertrages und Auftrages ist die Vermarktung Ihrer Hochschulwerbekampagne durch Novus Marketing. Die Vermarktung kann durch verschiedene Maßnahmen erfolgen. Die Möglichkeiten der Vermarktung werden durch die Novus Marketing vorgegeben. Grundlagen für den Vertrag sind unsere jeweils aktuelle Preisliste und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Auftragserteilung
Eine Auftragserteilung muss schriftlich über unser Auftragsformular erfolgen. Als Grundlage für die Auftragserteilung und den damit verbundenenPreisen dient unsere jeweils aktuelle Preisliste.
3. Geltung der Bedinungen
Novus Marketing erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen im Bereich dieses Vertragsgegenstandes, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Angebote von NovusMarketing sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt auch dann zustande, wenn Novus Marketing mit der Ausführung der Leistungen beginnt. Mitarbeiter von Novus Marketing können keine von den Leistungsbeschreibungen und Angeboten sowie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen treffen, insbesondere keine Zusicherungen abgeben. Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn novus Marketing ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Änderungen und Ergänzungen
Novus Marketing ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ergänzen oder zu ändern. Diese werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Die Änderungen oder Ergänzungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung ausdrücklich widerspricht. Auf diese Folge wird ihn Novus Marketing bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist Novus Marketing berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an welchem die geänderten/ergänztenBedingungen in Kraft treten sollen.
5. Leistungsbeschreibung
Novus Marketing bietet ihren Kunden die Möglichkeit, ihre Werbemittel im Rahmen des Hochschulmarketings gegen ein Entgeld zu platzieren. Neben den in den Preislisten enthaltenen Angeboten und Möglichkeiten der Platzierung, ist es möglich mit Novus Marketing auch individuelle Lösungen zu vereinbaren. Sämtliche Entgelte und Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die Buchung und die damit verbundene Leistung ist ausschließlich auf den jeweiligen Kunden bezogen und darf ohne die schriftliche Genehmigung von Novus Marketing nicht weitervermittelt bzw. untervermietet werden. Verträge und die damit verbundene Leistung sind ohne die schriftliche Zustimmung von Novus Marketing nicht auf Dritte übertragbar. Das Auslegen von Magazinen und Werbemitteln Dritter, jeglicher Art, ist grundsätzlich untersagt.
6. Preise und Zahlungen
Alle in den Preislisten aufgeführten Preise sind Nettopreise. Das Zahlungsziel und die Zahlungsmodalitäten sind der jeweils aktuellen Preisliste bzw. den eingehenden Rechnungen zu entnehmen. Gerät ein Kunde bzw. Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder erhält Novus Marketing über das Zahlungsverhalten und die Vermögenslage des betreffenden Kunden keine ausreichende Auskunft, behält sich novus Marketing das Recht vor, die Arbeit bis zur vollständigen Bezahlung / Vorauszahlung einzustellen. Bei verspäteterZahlung oder Stundung ist NovusMarketing berechtigt Zinsen zu verlangen. Als Zinssatz wird der jeweils aktuelle Diskontsatz der Bundesbank mit einem vier- prozentigen Aufschlag festgelegt. Für jede Mahnung wird ein Pauschalbetrag von 15,00€ veranschlagt.
7. Ablehnung eines Auftrages
Novus Marketing behält sich vor, Aufträge wegen Ihres Inhaltes, der Herkunft, der technischen Form oder aus Termingründen nach einheitlichen und sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber schnellstmöglich mitgeteilt.
8. Stornierung eines Auftrages
Der Auftraggeber hat das Recht einen Auftrag bis 14 Tage vor Buchung der Hochschulmarketingmaßnahme zu stornieren. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, behält sich Novus Marketing das Recht vor, eine Stornogebühr von 50% des Auftragsvolumens in Rechnung zustellen.
9. Reklamation
Reklamationen, die die Durchführung einer Marketingmaßnahme durch Novus Marketing betreffen, müssen spätestens einen Tag nach Feststellung der etwaigen Unregelmäßigkeit bei Novus Marketing schriftlich eingereicht werden.
10. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber sichert Novus Marketing zu, dass er nach UrhG das Nutzungsrecht für das verwendete Werbematerial hat. Dies gilt u.a. im Bereich Bild, Ton, bewegtes Bild.
11. Gewähr
Wir übernehmen keine Gewähr für das Verhalten des Publikums oder anderen Personen in Bezug auf die jeweilige Marketingmaßnahme. Dies beinhaltet insbesondere die Entnahme der Werbedrucksachen.
Mensa TV: Novus Marketing übernimmt keine Gewähr für die gleichzeitige Funktionalität aller Bildschirme. Durch technische Störungen oder Defekte kann es immer zu Ausfällen einzelner Screens kommen. Novus Marketing bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb der Werbebildschirme und setzt regelmäßige Wartungsarbeiten um.
12. Haftung
Novus Marketing übernimmt keine Haftung für Schäden an verwendeten Werbematerialien des Auftraggebers durch dritte Personen. Novus Marketing haftet nicht für den Diebstahl von Werbematerialien. Bei Promotionaktionen haftet der Kunde für seine Mitarbeiter (Promoter). Der Kunde haftet im Falle von Beschädigungen am Eigentum der Universität Rostock oder des Studierendenwerkes Rostock-Wismar beim Aufbau, Abbau oder während der Durchführung einer Promotion.
Novus Marketing haftet nicht beim technischen Ausfall von Werbebildschirmen.
13. Vertragsdauer und Vertragskündigung
Der Vertrag für eine Marketingmaßnahme wird auf bestimmte Dauer abgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragspartner unberührt. Ein wichtiger Grund des Auftraggebers / Kunden zur Kündigung des Vertrages besteht nur bei einem Vertragsverstoß durch Novus Marketing.
Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch Novus Marketing liegen unter anderem vor, wenn:
1. der Kunde seine Zahlung einstellt, gegen ihn ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen ein Insolvenz- oder gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird, ein solcher Zustand droht, ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet oder eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauerhaft nicht nachkommen wird;
2. Ansprüche des Kunden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird;
3. die Inhalte der Marketingmaßnahme und der verwendeten Werbemittel des Kunden gegen geltendes Recht, insbesondere des Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Strafrechts oder gegen die Hausordnung verstößt;
4. der Kunde gegen wesentliche Vertragspunkte verstößt.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Novus Marketing und dem Kunden, soweit der Kunde Vollkaufmann, eine juristischePerson des öffentlichen Rechts, Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Rostock. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Novus Marketing kann darüber hinaus Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine der oben genannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Bestimmung, die dem mit ihr verfolgten Zweck am nächsten kommt..