Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Erbringung von Dienstleistungen von Novus Marketing, Stefko Kruse, Runge Str. 17, 18055 Rostock, E-Mail: kruse@novus-marketing.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:

Webdesign, Grafikdesign, Personal Recruiting, Digitalkampagnen, Social Media Marketing,

Hochschulmarketing, Projektbetreuung

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen

Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.

4.2 Die Vergütung ist nach erbrachter Leistung der Dienste ohne Abzug zu entrichten. Der Auftragnehmer kann für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 30% des Auftragswertes berechnen. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.

4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.  Im Falle einer Zahlungsverzögerung können Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2 % über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz erhoben werden. Die Möglichkeit, weiteren Schadensersatz geltend zu machen, bleibt davon unberührt. Zusätzlich behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, nach einmaliger Mahnung bei Zahlungsverzug ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

4.4 Es bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, gegebenenfalls Leistungen Dritter, wie beispielsweise Druck- und andere Produktionskosten, gesondert in Rechnung zu stellen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die entsprechende Dienstleistung für den Auftraggeber noch nicht vollständig erbracht wurde, jedoch die Zahlung an den Dritten bereits fällig ist. Sollte sich die Durchführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum erstrecken, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Abschlagszahlungen entsprechend dem bisherigen Arbeitsaufwand zu verlangen.

4.5 Falls die Leistung wiederholt oder in einem umfangreicheren Maße als ursprünglich geplant in Anspruch genommen wird, obliegt es dem Auftraggeber, eine Vergütung für die zusätzliche Leistung zu entrichten.

4.6 Sollte der Auftraggeber während der laufenden Betreuung Änderungen an Aufträgen, Arbeiten oder umfangreichen Planungen vornehmen oder diese abbrechen, ist er verpflichtet, sämtliche entstandenen Kosten des Auftragnehmers zu erstatten und diese von jeglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten freizustellen.

4.7 Lizenzen wie CMS-Lizenzen, Plugins, Templates und SSL-Zertifikate, die im Rahmen des Auftrags enthalten sind, sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Hosting-Gebühren, die im Auftrag enthalten sind, werden im Voraus fällig und vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Wenn der Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers Software, Plugins oder andere Lizenzen erwirbt, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

4.8 Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

4.9. Sollte der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen oder sich mit seinen Zahlungen im Verzug befinden, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Ergebnisse der bisherigen Arbeitsleistungen wie beispielsweise Webseiten- & Grafikleistungen zurückzufordern. Alternativ kann er die Nutzung dieser Ergebnisse einschränken oder vollständig untersagen.

5. Haftung / Freistellung

5.1 Der Auftragnehmer haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

5.3  Beanstandungen müssen innerhalb von zwei Wochen schriftlich eingereicht werden, sonst gilt das Werk als akzeptiert.

5.4  Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Fehler zu prüfen, und Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden.

5.5  Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung liegt beim Auftraggeber, es sei denn, er delegiert diese Aufgaben an den Auftragnehmer.

5.6  Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Daten-Migrationen oder den Einsatz von Drittanbieter-Produkten.

5.7  Der Auftragnehmer garantiert nicht für die Funktionsweise von Software, Plugins oder Templates von Drittanbietern.

5.8  Der Auftraggeber übernimmt bei Auftragsabnahme die Verantwortung für die Genauigkeit von Text und Bild.

5.9  Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung der erstellten Texte und Gestaltungen; dies obliegt dem Auftraggeber.

5.10 Der Auftragnehmer haftet nicht für Fremdleistungen, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt wurden.

5.11 Die gesetzten Links auf Webseiten haben keine Auswirkung auf die Meinung des Auftragnehmers, und dieser haftet nicht für deren Inhalte.

5.12 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und Designarbeiten.

5.13 Fehler aufgrund unvollständiger Angaben des Auftraggebers liegen in dessen Verantwortung.

5.14 Die Freigabe von Projektschritten erfolgt durch Gegenzeichnen oder schriftliche Stellungnahme des Kunden.

5.15 Branchenübliche Abweichungen bei farbigen Reproduktionen und Andrucken sind kein Grund für eine Mängelrüge.

6. Urheber- und Nutzungsrechte

Die kreativen Werke des Auftragnehmers, einschließlich Gestaltungen, Online-Präsenzen, Inhalte, Gedanken, Entwürfe, Planungen, Richtlinien, Markenzeichen, Formatierungen, Grafiken, Skizzen, Darstellungen, visuelle Darstellungen, Infografiken, Videos sowie Fotografien (nachfolgend "Werke" genannt), sind als persönliche geistige Schöpfungen gemäß dem Urhebergesetz geschützt. Diese Schutzregelungen gelten auch dann als vereinbart, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nach dem Urhebergesetz nicht erreicht wird.

6.1 Das Urheberrecht an den Werken liegt beim Schöpfer. Nur die Nutzungsrechte können übertragen werden. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seine Entwürfe und Reproduktionen für Eigenwerbungszwecke zu verwenden, selbst wenn ausschließliche Nutzungsrechte gewährt wurden.

6.2 Werke dürfen weder im Original noch in Kopie ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers modifiziert werden. Jegliche Form von Nachahmung, ganz oder teilweise, ist untersagt.

6.3 Der Auftraggeber hat im Falle eines Verstoßes gegen Punkt 6.2 eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

6.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit schriftlicher Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gestattet. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

6.5 Wiederholungen oder Mehrfachverwendungen von Werken bedürfen der Einwilligung des Auftragnehmers und sind entsprechend zu vergüten.

6.6. Nutzungsrechte für abgelehnte oder nicht umgesetzte Entwürfe verbleiben beim Auftragnehmer.

6.7 Jegliche Entfernung von Urheberrechtshinweisen oder Links zum Auftragnehmer auf den Webseiten des Kunden bedarf der schriftlichen Genehmigung des Urhebers.

7. Vertragsdauer und Kündigung

7.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.

7.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach

Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

8.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche

datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

9.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

9.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kundigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

10. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.

Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.

AGB - Hochschulmarketing

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand eines jeden Vertrages und Auftrages ist die Vermarktung Ihrer Hochschulwerbekampagne durch Novus Marketing. Die Vermarktung kann durch verschiedene Maßnahmen erfolgen. Die Möglichkeiten der Vermarktung werden durch die Novus Marketing vorgegeben. Grundlagen für den Vertrag sind unsere jeweils aktuelle Preisliste und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Auftragserteilung

Eine Auftragserteilung muss schriftlich über unser Auftragsformular oder Kostenvorschlag erfolgen. Als Grundlage für die Auftragserteilung und den damit verbundenen Preisen dient unsere jeweils aktuelle Preisliste.


3. Geltung der Bedingungen

Novus Marketing erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen im Bereich dieses Vertragsgegenstandes, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Angebote von Novus Marketing sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt auch dann zustande, wenn Novus Marketing mit der Ausführung der Leistungen beginnt. Mitarbeiter von Novus Marketing können keine von den Leistungsbeschreibungen und Angeboten sowie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen treffen, insbesondere keine Zusicherungen abgeben. Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn Novus Marketing ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


4. Änderungen und Ergänzungen

Novus Marketing ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ergänzen oder zu ändern. Diese werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Die Änderungen oder Ergänzungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung ausdrücklich widerspricht. Auf diese Folge wird ihn Novus Marketing bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist Novus Marketing berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an welchem die geänderten/ergänzten Bedingungen in Kraft treten sollen.


5. Leistungsbeschreibung

Novus Marketing bietet ihren Kunden die Möglichkeit, ihre Werbemittel im Rahmen des Hochschulmarketings gegen ein Entgelt zu platzieren. Neben den in den Preislisten enthaltenen Angeboten und Möglichkeiten der Platzierung, ist es möglich mit Novus Marketing auch individuelle Lösungen zu vereinbaren. Sämtliche Entgelte und Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die Buchung und die damit verbundene Leistung ist ausschließlich auf den jeweiligen Kunden bezogen und darf ohne die schriftliche Genehmigung von Novus Marketing nicht weitervermittelt bzw. untervermietet werden.  Verträge und die damit verbundene Leistung sind ohne die schriftliche Zustimmung von Novus Marketing nicht auf Dritte übertragbar. Das Auslegen/Verteilen von  Werbemitteln Dritter, jeglicher Art, ist grundsätzlich untersagt.


6. Preise und Zahlungen

Alle in den Preislisten aufgeführten Preise sind Nettopreise. Das Zahlungsziel und die Zahlungsmodalitäten sind der jeweils aktuellen Preisliste bzw. den eingehenden Rechnungen zu entnehmen. Gerät ein Kunde bzw. Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder erhält Novus Marketing über das Zahlungsverhalten und die Vermögenslage des betreffenden Kunden keine ausreichende Auskunft, behält sich Novus Marketing das Recht vor, die Arbeit bis zur vollständigen Bezahlung / Vorauszahlung einzustellen. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung ist Novus Marketing berechtigt Zinsen zu verlangen. Als Zinssatz wird der jeweils aktuelle Diskontsatz der Bundesbank mit einem vierprozentigen Aufschlag festgelegt. Für jede Mahnung wird ein Pauschalbetrag von 15,00€ veranschlagt. Zusätzlich behält sich Novus Marketing das Recht vor, nach einmaliger Mahnung bei Zahlungsverzug ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

7. Ablehnung eines Auftrages

Novus Marketing behält sich vor, Aufträge wegen Ihres Inhaltes, der Herkunft, der technischen Form oder aus Termingründen nach einheitlichen und sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber schnellstmöglich mitgeteilt.


8. Stornierung eines Auftrages

Der Auftraggeber hat das Recht einen Auftrag bis 14 Tage vor Buchung der Hochschulmarketingmaßnahme zu stornieren. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, behält sich Novus Marketing das Recht vor, eine Stornogebühr von 50% des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.


9. Reklamation

Reklamationen, die die Durchführung einer Marketingmaßnahme durch Novus Marketing betreffen, müssen spätestens einen Tag nach Feststellung der etwaigen Unregelmäßigkeit bei Novus Marketing schriftlich eingereicht werden.


10. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber sichert Novus Marketing zu, dass er nach UrhG das Nutzungsrecht für das verwendete Werbematerial hat. Dies gilt u.a. im Bereich Bild, Ton, bewegtes Bild.


11. Gewähr

Wir übernehmen keine Gewähr für das Verhalten des Publikums oder anderen Personen in Bezug auf die jeweilige Marketingmaßnahme. Dies beinhaltet insbesondere die Entnahme der Werbedrucksachen. Mensa TV: Novus Marketing übernimmt keine Gewähr für die gleichzeitige Funktionalität aller Bildschirme. Durch technische Störungen oder Defekte kann es immer zu Ausfällen einzelner Screens kommen. Novus Marketing bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb der Werbebildschirme und setzt regelmäßige Wartungsarbeiten um.


12. Haftung

Novus Marketing übernimmt keine Haftung für Schäden an verwendeten Werbematerialien des Auftraggebers durch dritte Personen. Novus Marketing haftet nicht für den Diebstahl von Werbematerialien. Bei Promotionaktionen haftet der Kunde für seine Mitarbeiter (Promoter). Der Kunde haftet im Falle von Beschädigungen am Eigentum der Universitäten und den Einrichtungen des jeweiligen Studierendenwerkes beim Aufbau, Abbau oder während der Durchführung einer Werbemaßnahme oder Promotion-Aktion. Novus Marketing haftet nicht beim technischen Ausfall von Werbebildschirmen.


13. Vertragsdauer und Vertragskündigung

Der Vertrag für eine Marketingmaßnahme wird auf bestimmte Dauer abgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragspartner unberührt. Ein wichtiger Grund des Auftraggebers / Kunden zur Kündigung des Vertrages besteht nur bei einem Vertragsverstoß durch Novus Marketing.
Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch Novus Marketing liegen unter anderem vor, wenn:
1.  der Kunde seine Zahlung einstellt, gegen ihn ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen ein Insolvenz- oder gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird, ein solcher Zustand droht, ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet oder eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauerhaft nicht nachkommen wird;
2. Ansprüche des Kunden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird;
3. die Inhalte der Marketingmaßnahme und der verwendeten Werbemittel des Kunden gegen geltendes Recht, insbesondere des Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Strafrechts oder gegen die Hausordnung verstößt;
4. der Kunde gegen wesentliche Vertragspunkte verstößt.


14. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Novus Marketing und dem Kunden, soweit der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Rostock. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Novus Marketing kann darüber hinaus Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine der oben genannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Bestimmung, die dem mit ihr verfolgten Zweck am nächsten kommt.